Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekrichenrat (GKR) lenkt die Geschicke der Gemeinde 


Der Gemeindekirchenrat leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.

Dem GKR gehören gewählte Älteste, ggf. berufene Älteste und die Pfarrer*innen einer Gemeinde an.

GKR-Mitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre finden allerdings Wahlen zum GKR statt; dabei wird sozusagen eine Hälfte des Gremiums neu- oder wiedergewählt, während die andere Hälfte bestehen bleibt.

Mitglieder der Wahlperiode 2022 bis 2025

Matthias Bender

Bianca Duchow

Jürgen Galle


Mitglieder der Wahlperiode 2019 bis 2025

Sigrid Hoff

Thomas Zissel (Vorsitzender)

Marion Kind


Inge Gerner

(Ersatzälteste)



außerdem

Pfr. Karsten Dierks 

(stellvertretender Vorsitzender)


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Vorschläge, Kritik, Fragen und Wünsche können Sie gerne persönlich an den Pfarrer oder über fogendes Formular äußern.

Pfr. Karsten Dierks

030 / 20 62 05 67

Karsten.Dierks@kdsp.de

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